Überarbeiteter Bewerbungsprozess und Kriterienkatalog

Hintergrund: Mit der Überarbeitung der Kriterien und des Prozesses möchten wir (1) die Zielgruppe von „Kultur macht stark“ noch besser erreichen, neuen Bündnissen eine Chance auf Teilnahme am Programm von Stärker mit Games geben, die Verstetigungsaussichten erhöhen, den ländlichen Raum noch besser erreichen und wichtige Inhalte und Methoden stärker in den Fokus rücken. Dies tun wir auch vor dem Hintergrund endlicher Mittel bei gleichzeitig hoher Nachfrage.

Wichtig: Auch bestehende Bündnisse müssen erneut Zielgruppennachweise einreichen. Einige Honorarkräfte und bestehende Bündnisse haben bereits Projektanträge und Vor-Kalkulationen für das Jahr 2025 eingereicht. Diese sind aufgrund der Überarbeitung ungültig und müssen in der zweiten Stufe erneut eingereicht werden.

Es können Bewerbungen für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 30.09.2025 eingereicht werden. Das 4. Quartal 2025 wird bespielt, nachdem „Stärker mit Games 2“ die Zwischenprüfung bestanden hat.

NEU: Zwei-stufiges Verfahren:

Im Rahmen der ersten Stufe werden potenzielle Bündnispartner mit Blick auf die formalen Voraussetzungen und strukturelle Kriterien geprüft (Nachweis der Bildungsbenachteiligung bzw. Risikolagen, Zugriff auf Zielgruppe und Mobilisierungsstrategie, Verstetigung und sinnvolle Bündniskonstellation, ländlicher Raum).

In der zweiten Stufe werden im Anschluss ausgewählte potenzielle Bündnispartner vom Projektbüro angeschrieben und Beratungsgespräche vereinbart und mit passenden Honorarkräften zur Workshop-Konzipierung verbunden. Ausgewählte Bündnispartner, die bereits in der Vergangenheit mit unseren Honorarkräften gearbeitet, dürfen auch direkt Projektbeschreibungen und Vorkalkulationen einreichen. Die Einreichung erfolgt per Mail durch die zuständige Honorarkraft.

Frist für die Bewerbung zur ersten Stufe ist der 15.08.2024 um 23:59 Uhr. Der Bewerbungsprozess ist aber auch weiterhin offen. Alle fristwahrenden Bewerbungen werden prioritär bearbeitet. Nachzügler werden der Eingangsreihenfolge entsprechend bearbeitet.

Rückmeldung der ausgewählten Einrichtungen erfolgt durch uns bis zum 01.10.2024

Frist für Einreichung von Projektanträgen und Kalkulationen (2. Stufe) ist der 01.11.2024

Rückmeldung zu ausgewählten Projekten erfolgt durch uns ab 15.11.2024 bis zum 6.12.2024 (Projekte im Januar 2025 erhalten als erstes Rückmeldung)

Ablauf Erste Stufe: Der erste Schritt zu gemeinsamen Projekten

  1. PDF zum Nachweis der Zielgruppenerreichung herunterladen, ausfüllen und unterschreiben. Diese PDF wird über das Web-Formular an uns gesandt. Mit dem Dokument muss uns aufgezeigt werden, dass die Zielgruppe von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ erreicht wird.
  2. Web-Formular „Bündnispartner werden“ ausfüllen (Link unten; Gilt auch für bestehende Bündnisse!)
  3. Aus allen Bewerbungen, die bis zur Frist eingegangen sind, wählen wir geeignete Einrichtungen aus, um mit diesen die konkrete Planung von gemeinsamen Projekten anzugehen.

 

Voraussetzung: Nachweis der Risikolagen

Das Förderprogramm „Kultur macht stark“ richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in einer von drei Risikolagen gmß. des aktuellen Bildungsberichts aufwachsen

Die Risikolagen können grundsätzlich auf drei Arten aufgezeigt werden:

(1) Sozialraumbeschreibung,

(2) Beschreibung des Arbeitsauftrags der mobilisierenden Einrichtung und

(3) dichte Klientel-Beschreibung.

(Zu 1) Statistische Daten von anerkannten Institutionen werden als besonders valider Nachweis bewertet.

Ausweisung von sozioökonomischen Daten, die eine Risikolage im Sozialraum hoch wahrscheinlich machen. Hierzu gehören: 1) lokale Arbeitslosenquote, 2) Sozialgeldempfänger*innen, 3) Anteil der Leistungsempfänger*innen von Sozialgeld nach SGB II im Alter unter 15 Jahren, 4) Daten zu bildungsfernen Elternhäusern, 5) Anteil von Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss, 6) Anteil von Familien in finanziellen Notlagen, 7) Lernmittelbefreiungsquote

(Zu 2) Sofern die mobilisierende Einrichtung qua Arbeitsauftrag mit sozial- und bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen arbeitet, kann der Nachweis über eine Beschreibung der Ziele und Arbeit und entsprechende Satzungen, Gemeinnützigkeitsbescheide, Zertifizierungen, staatliche Anerkennungen usw. nachgewiesen werden.

(Zu 3) Einen Nachweis, ausschließlich über eine dichte Beschreibung der Klientel des mobilisierenden Bündnispartners ist möglich, muss aber mit eigenen Erhebungen zu sozialen und Bildungsparametern plausibel untermauert werden. Der Beschreibungsaufwand ist hierbei am größten.

Voraussetzung: Zugriff auf die Zielgruppe und Mobilisierungsstrategie

  • Zusätzlich muss der unmittelbare Bezug des mobilisierenden Bündnispartners zur Zielgruppe plausibel und nachvollziehbar aufgezeigt werden. Beziehungen zwischen den Angestellten des mobilisierenden Bündnispartners und der Zielgruppe müssen über zufällige und sporadische Kontakte hinausgehen. Insbesondere bei der dritten Nachweisart (siehe oben) muss die Beziehung so vertraut sein, dass eine dichte Beschreibung plausibel möglich ist.
  • Mit der Mobilisierungsstrategie sollen die Bündnispartner aufzeigen, wie eine nachhaltige, sichere und zielgruppenspezifische Ansprache und Werbung für das Projekt aussehen sollen. Welche Kommunikationswege werden gewählt? Gibt es Vertrauenspersonen, die gezielt und aktiv mobilisieren? Werden die Eltern in die Kommunikation einbezogen? Richtet sich die Kommunikation an den Interessen der Zielgruppe aus?

Weitere Kriterien: Neue und bestehende Bündnisse

Neue Bündnispartner werden gegenüber bestehenden Bündnispartnern tendenziell bevorzugt

Bestehende langjährige Bündnisse werden tendenziell abgeschlossen

Bündnispartner in den Bundesländern Saarland und Bremen werden (ceteris paribus) bevorzugt

Bei bestehenden Bündnissen kommt zudem die Qualität der bisherigen Zusammenarbeit zum Tragen

Weitere Kriterien: Sinnvolle Bündnispartnerkonstellation

Es gibt viele verschiedene Konstellationen aus mindestens zwei lokalen Einrichtungen. Die Bündnisbildung auf lokaler Ebene soll der zunehmenden Vernetzung von lokalen Stakeholdern einer gelingenden Bildungskarriere von Kindern und Jugendlichen dienen.

Uns ist klar, dass einige Einrichtungen hierbei eigenständig bereits Großes leisten oder dass es Einrichtungen gibt, die sowohl Räumlichkeiten, Zielgruppe, personellen Support und eventuell sogar Technik für die Projektumsetzung mitbringen. Bei diesen Einrichtungen stellt sich immer die Frage: Was kann eine zweite lokale Einrichtung noch sinnvoll beitragen, um nicht bloßer Papierpartner zu sein? Interessierte Einrichtungen müssen hierauf eine Antwort finden, um beim Auswahlprozess berücksichtigt werden zu können.

Soziale Mobilität mit einem passenden Bündnispartner fördern: Der zweite Bündnispartner kann eine Einrichtung sein, die die Kinder und Jugendlichen sonst nicht üblicherweise aufsuchen (z. B. Bibliothek, Freiwillige Feuerwehr, Museum etc.)

Der zweite Bündnispartner kann ein lokaler Netzwerkpartner sein, der bei der lokalen und regionalen Verbreitung und Verankerung des Fachwissens hilft. Solche Netzwerkpartner tragen die Erkenntnisse aus den Projekten in lokale/regionale bildungskulturelle Netzwerke hinein.

Weitere Kriterien: Ländlicher Raum

Bündnisse im ländlichen und eher ländlichen Raum werden (ceteris paribus) tendenziell bevorzugt (Thünen-Typen 1 bis 4). Wir möchten mindestens 50% Anteil im ländlichen Raum erreichen. Bündnisse in Städten werden also auch berücksichtigt.

Hierfür wird die Kategorisierung gmß. Thünen-Typ anhand der PLZ des mobilisierenden Bündnispartners herangezogen

Bündnisse in Regionen des Thünen-Typs 1 und 2 (sehr ländlich) dürfen überregionale Bündnispartnerkonstellationen aufweisen

Bündnisse in Regionen der Thünen-Typen 1 und 4 werden mit Blick auf die sozioökonomischen Voraussetzungen bevorzugt (…/weniger gute sozioökonomische Lage)

Weitere Kriterien: Verstetigung

Ehrenamtliche Peer-Teamer*innen: Die Einbindung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus der unmittelbaren und mittelbaren Peergroup der Workshop-Teilnehmer*innen ist ein zentraler Baustein unserer Verstetigungsstrategie. Es soll sicherstellen, dass relevantes Wissen auf lokaler Ebene verhaftet wird, insbesondere bei jungen Menschen, die über eine Affinität zur digitalen Spielekultur verfügen und Verantwortung für ihre Umwelt übernehmen möchten. Natürlich ersetzen sie nicht ausgebildete Honorarkräfte, sondern sollen bei der Workshop-Umsetzung aktiv unterstützen. Bündnisse, die plausibel aufzeigen können, dass sie Peer-Teamer*innen bei den Projekten einsetzen werden, werden bevorzugt.

Eine Elterneinbindung sollte Teil einer nachhaltigen Strategie sein. Eltern sollten für die Interessen ihrer Kinder sensibilisiert werden und sind wichtiger Eckpfeiler eines gelingenden Aufwachsens. Hierzu gehören auch basale Medienkompetenzen. Wir finanzieren Elternabende und Eltern-LANs. Aber nicht immer ist die Einbindung von Eltern sinnvoll, zum Beispiel dann, wenn der Veranstaltungsort ein Rückzugsraum für die Kinder und Jugendlichen darstellt. Ein Verzicht auf die Einbindung von Eltern sollte aber nachvollziehbar begründet werden.

Zur Förderung der lokalen Verankerung von Fachwissen, wird die aktive inhaltliche Unterstützung des Workshops durch Angestellte der Bündnispartner gewünscht.

Gibt es bereits einen Fahrplan für eine digitale Strategie in den Einrichtungen des Bündnisses? Wir möchten insbesondere solche Bündnisse unterstützen, die sich auf den Weg zur digitalen Kinder- und Jugendarbeit machen möchten und digitale Medienarbeit strukturell einbinden wollen. Unsere Projekte sollen hierbei fachlich unterstützen.

Weitere Kriterien: Konzepte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Einrichtungen mit einem implementierten Schutzkonzept vor sexualisierter Gewalt oder solche Einrichtungen, die zur Zeit der Antragsstellung substanzielle Fortschritte bei der Entwicklung eines Schutzkonzeptes machen, werden bevorzugt. Bewerbende Einrichtungen müssen dies mit entsprechenden Unterlagen belegen.

 

Ablauf Zweite Stufe: Gemeinsame Projekte vereinbaren

1) Wir gehen aktiv auf von uns ausgewählte Einrichtungen zu, die sich über das Web-Formular beworben haben und die Voraussetzungen für ein Bündnis erfüllen.

2) Neue Bündnispartner führen mit uns daher zunächst ein Beratungsgespräch und werden danach mit geeigneten Honorarkräften verbunden:

Sie haben bereits eigene Honorarkräfte an der Hand? Wunderbar! Diese sollen sich bitte hier bei uns anmelden. Wir prüfen die Honorarkräfte auf Eignung für unserer Programm.

Bereits bestehende Bündnisse mit einem laufenden und gültigen Kooperationsvertrag können direkt zur Projektplanung auf unsere Honorarkräfte zutreten.

3) Anschließend versenden wir die Kooperationsvereinbarungen. Erst wenn uns diese vollständig vorliegt, können die nächsten Schritte angegangen werden. Bereits bestehende Bündnisse mit gültigen Kooperationsverträgen müssen keine erneuten Kooperationsverträge schließen.

4) Die betreuende Honorarkraft reicht die notwendigen Projektunterlagen ein:

Vorkalkulation

Projektbeschreibung

Thema/Methode/Zielstellung der Projekte

Im Zentrum muss programmatisch die digitale Spielekultur stehen

Darüber hinaus sind uns die folgenden Themen besonders wichtig: Diversität, Inklusion, Anti-Diskriminierung, interkulturelle Sensibilität, Partizipation und Teilhabe, Demokratiebildung sowie ein Einsatz des breiten spielekulturellen Angebots